Erste Schritte im Trauerfall

Ein Todesfall kommt oft unerwartet und verlangt dennoch schnelle Entscheidungen. Wenn Sie diese ersten Schritte gehen, ist das Wichtigste bereits getan, und wir stehen Ihnen von da an verlässlich zur Seite.

1. Arzt kontaktieren
Rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 an. Der Arzt stellt den Tod fest und füllt den entscheidenden Totenschein aus.

2. Bestattungshaus benachrichtigen
Kontaktieren Sie uns direkt unter 05722 / 3435 – wir sind rund um die Uhr erreichbar und kommen auf Wunsch umgehend zu Ihnen. Wir beraten Sie einfühlsam darüber, was jetzt zu tun ist und übernehmen gerne für Sie die notwendigen Formalitäten.

Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das Personal die ersten Schritte. Dennoch empfehlen wir, auch hier zeitnah Kontakt zu uns aufzunehmen.

Folgende, wichtigen Dokumente bereithalten

  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Heiratsurkunde oder Familienbuch/Familienbuchauszug (bei Eheleuten)
  • Heiratsurkunde/Familienbuchauszug und Sterbeurkunde des  Ehepartners (bei Verwitweten)
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Heiratsurkunde und Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Krankenversicherungskarte
  • Rentenunterlagen (Rentenversicherungsnummer)
  • Falls vorhanden: Bestattungsvorsorgevertrag, Lebensversicherungspolicen, Graburkunde, Schwerbehindertenausweis

Woran Sie auch denken sollten:

  • Haustiere und Pflanzen versorgen
  • den Arbeitgeber informieren
  • Dienstleistungen und Verträge (Strom, Wasser, Telefon, Zeitungen, Versicherungen) kündigen/ummelden
  • Bankaufträge stornieren (hierfür genügt vorerst ein Anruf)
  • gegebenenfalls Wohnung kündigen
  • Verbleib der Wohnungsschlüssel klären
  • Post umbestellen
  • KFZ sicher abstellen
  • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen

 

Friedhof

Welche Bestattungsart passt?

Das Angebot der Bestattungsarten ist vielfältig. Die Wahl des letzten Ruheortes kann individuell auf die verstorbene Person abgestimmt werden – sofern keine anderweitige Verfügung, etwa durch einen Vorsorgevertrag vorliegt. Welche Bestattungsart in Ihrem Fall die passende ist, klären wir gemeinsam im persönlichen Gespräch.

 

Erdbestattung
Die Erdbestattung gilt als traditionelle Form im christlichen Kulturkreis und symbolisiert die Auferstehung. Sie bietet einen festen Ort des Gedenkens, erfordert jedoch regelmäßige Grabpflege. Für die Sargbestattung stehen verschiedene Grabarten zur Auswahl.

Grabarten

Das Wahlgrab – hier kann der Bestattungsort bereits zu Lebzeiten selbst ausgewählt werden. Das Nutzungsrecht lässt sich beliebig erweitern, z.B. im Rahmen einer weiteren Beisetzung, daher wird das Wahlgrab auch oft für ein Familiengrab genutzt. Es kann ein individuelles Grabmal aufgestellt werden.

Das Reihengrab – der Platz wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen, im Allgemeinen werden die Gräber der Reihe nach vergeben und sind demnach auch nur für eine Bestattung ausgelegt. Daher müssen Familienangehörige später an einer anderen Stelle bestattet werden. Außerdem kann die Befristung der Ruhezeit nicht verlängert werden.
Ein individuelles Grabmal kann aufgestellt werden.

Das Rasengrab – es ist die günstigste Variante, bei der die verstorbene Person auf einem gepflegten Rasenstück auf dem Friedhof beigesetzt wird. Es wird mit einer Grabplatte versehen, ein individuelles Grabmal
ist nicht möglich.

Das anonyme Grab – hier findet die Beisetzung ohne die Anwesenheit der Angehörigen statt. Die Friedhöfe stellen dafür speziell ausgewiesene Flächen zur Verfügung. Die Grabstätte wird nicht gekennzeichnet, allein der Friedhofsverwaltung ist bekannt, wo genau das Grab liegt.

Woran Sie auch denken sollten:

  • Haustiere und Pflanzen versorgen
  • den Arbeitgeber informieren
  • Dienstleistungen und Verträge (Strom, Wasser, Telefon, Zeitungen, Versicherungen) kündigen/ummelden
  • Bankaufträge stornieren (hierfür genügt vorerst ein Anruf)
  • gegebenenfalls Wohnung kündigen
  • Verbleib der Wohnungsschlüssel klären
  • Post umbestellen
  • KFZ sicher abstellen
  • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen

 

Grabarten

Das Wahlgrab – hier kann der Bestattungsort bereits zu Lebzeiten selbst ausgewählt werden. Das Nutzungsrecht lässt sich beliebig erweitern, z.B. im Rahmen einer weiteren Beisetzung, daher wird das Wahlgrab auch oft für ein Familiengrab genutzt. Es kann ein individuelles Grabmal aufgestellt werden.

Das Reihengrab – der Platz wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen, im Allgemeinen werden die Gräber der Reihe nach vergeben und sind demnach auch nur für eine Bestattung ausgelegt. Daher müssen Familienangehörige später an einer anderen Stelle bestattet werden. Außerdem kann die Befristung der Ruhezeit nicht verlängert werden.
Ein individuelles Grabmal kann aufgestellt werden.

Das Rasengrab – es ist die günstigste Variante, bei der die verstorbene Person auf einem gepflegten Rasenstück auf dem Friedhof beigesetzt wird. Es wird mit einer Grabplatte versehen, ein individuelles Grabmal
ist nicht möglich.

Das anonyme Grab – hier findet die Beisetzung ohne die Anwesenheit der Angehörigen statt. Die Friedhöfe stellen dafür speziell ausgewiesene Flächen zur Verfügung. Die Grabstätte wird nicht gekennzeichnet, allein der Friedhofsverwaltung ist bekannt, wo genau das Grab liegt.

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